Auch Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der im Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifverträgen festgelegt ist. Die Urlaubstage richten sich meist nach der Betriebszugehörigkeit und der geleisteten Arbeitszeit.
Auch Zeitarbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der im Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifverträgen festgelegt ist. Die Urlaubstage richten sich meist nach der Betriebszugehörigkeit und der geleisteten Arbeitszeit.